Fischen
Der See Kemijärvi ist beliebt und ein Paradies für Angler.
Bootshäfen, Stapellaufplätze, Anlegeplätze usw. sind in einigen Karten markiert.
Wurmangeln und Eisfischen ist für jedermann ein kostenloses Angelrecht, für das man keine Erlaubnis benötigt. Außerdem dürfen alle Personen unter 18 Jahren und über 65 Jahren ohne Gebühr mit einem Köder angeln. Die staatliche Angelgebühr müssen dagegen alle 18-64-jährigen Personen entrichten. Für die Entrichtung dieser Gebühr erhält man eine sog. Angelkarte. Die Angelgebühr zahlt man auf das Bankkonto Nordea, IBAN FI 17 16603000101496, BIC NDEAFIHH ein.
In 2011: Die Gebühr beträgt 22 € / Kalenderjahr oder 6 € / 7 Tage.
Für das Angelrecht in bestimmten Gewässern benötigt man stets die Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Gewässers. Diese Genehmigungspflicht gilt für Personen jeden Alters. Solche Genehmigungen sind z.B. Netzfischereirechte und Köderfischereigenehmigungen.
Die bezirksbezogene Köderfischereigenehmigung verleiht das Recht, im Gebiet eines Bezirks mit einer Route, Winde und einem Köder zu angeln. Beim Schleppangeln darf an der Angelschnur zusätzlich ein Gewichtsköder hängen. Die Genehmigung gilt für Seen und Teiche, nicht jedoch für fließende Gewässer.
In 2011: Die Genehmigung wird für Personen von 18-64 Jahren eingeholt. Sie kostet 29 € / Kalenderjahr oder 6 € / 7 Tage. Diese Summe wird auf das Bankkonto 166030-106636 (für Lappland) eingezahlt.
Für den Kemijärvi gibt es eine Gesamtgenehmigung für das Köderfischen, die man direkt bei den die Genehmigungen verkaufenden Fischereibedarfs- und Touristikläden erwirbt.
Der Pöyliöjärvi ist ein See, der mit fanggroßen Regenbogenforellen besetzt wird. Für den See muss eine gesonderte Angelerlaubnis erworben werden, die direkt bei den verkaufenden unternehmen erworben wird.
Die Quittungen über die Entrichtung der Gebühr sollte beim Angeln stets mitgeführt werden.